Rechtsprechung
BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 604/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611, § 242; BPflV § 13 Abs. 3 Nr. 4
Arzt-Krankenhaus-Vertrag - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 611, § 242; BPflV § 13 Abs. 3 Nr. 4
Chefarztverträge: Keine Einbeziehung des Chefarztgehalts bei Berechnung der dem Krankenhaus zu erstattenden Kosten für ambulante Nebentätigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Chefarzt - Nebentätigkeit - Chefarztgehalt
- arztrecht.org (Ausführliche Zusammenfassung)
Keine anteilige Einbeziehung des Chefarztgehalts in ambulante Kostenerstattung
Verfahrensgang
- ArbG Bocholt, 08.10.1992 - 1 Ca 631/92
- LAG Hamm, 23.03.1993 - 7 Sa 1671/92
- LAG Hamm, 28.09.1993 - 7 Sa 1671/92
- BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 604/93
Papierfundstellen
- NZA 1995, 834
- BB 1995, 364
- DB 1995, 1820
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 310/88
Wegfall der Geschäftsgrundlage: Anpassung der Abführung an das Krankenhaus nach …
Auszug aus BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 604/93
Geschäftsgrundlage sind die bei Abschluß eines Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 3. Mai 1989 - 5 AZR 310/88 - BAGE 62, 11, 15 f. = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, unter 1 der Gründe, m.w.N. auch auf die Rechtsprechung des BGH; BAG Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, unter B III 3 a der Gründe, m.w.N.).Treffen diese Vorstellungen nicht zu, so kann eine Anpassung dann geboten sein, wenn der Vertrag selbst keine Regelung enthält, wie bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage zu verfahren ist und einer Partei das weitere Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann (BAG Urteil vom 3. Mai 1989 - 5 AZR 310/88 - AP, aaO., m.w.N.).
- BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92
Änderungskündigung - Chefarztvertrag
Auszug aus BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 604/93
Geschäftsgrundlage sind die bei Abschluß eines Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 3. Mai 1989 - 5 AZR 310/88 - BAGE 62, 11, 15 f. = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, unter 1 der Gründe, m.w.N. auch auf die Rechtsprechung des BGH; BAG Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, unter B III 3 a der Gründe, m.w.N.).
- LAG Düsseldorf, 02.10.2003 - 11 (6) Sa 937/03
Anspruch auf Rückeingruppierung nach vergleichsweise erfolgter tarifmäßiger …
(1.) Geschäftsgrundlage sind die bei Abschluss eines Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (st. Rspr., z. B. BAG 15.11.1994 - 5 AZR 604/93 - EzA § 242 BGB Geschäftsgrundlage Nr. 4 m. w. N.).Treffen diese Vorstellungen nicht zu, so kann eine Anpassung dann geboten sein, wenn der Vertrag selbst keine Regelung enthält, wie bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage zu verfahren ist und einer Partei das weitere Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann (BAG 15.11.1994 - 5 AZR 604/93 - a. a. O.).
- ArbG Frankfurt/Main, 10.03.1999 - 2 Ca 5804/98
Verfallfristen für Arbeitnehmer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Frankfurt/Main, 21.04.1999 - 2 Ca 6554/98
Vergütungsanspruch bei Vereinbarung eines Rangrücktritts
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